Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann

Thema: Insolvenzgefahr wegen COVID-19? Die neue Rechtslage seit 1. März 2020

Das Webinar findet statt am 05.05.2020 von 13:00 – 15:00 Uhr

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Insolvenzgefahr wegen COVID-19? Die neue Rechtslage seit 1. März 2020
 
Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet, ein Drittel plant das noch, Hunderttausende von Hilfsanträgen sind bei den Förder- und bei Hausbanken eingegangen, die Wirtschaft blickt mit Schrecken auf die sich anbahnende Rezession, wohl die größte des letzten Jahrhunderts. In diesen Tagen geht es um Alles. Unternehmen, die den Gedanken an eine Insolvenz noch vor wenigen Wochen weit von sich gewiesen haben, prüfen jetzt alle Optionen, müssen um ihr Überleben fürchten.
 
Deswegen ist es für Unternehmer jetzt unverzichtbar, auch die grundlegenden Änderungen zum Wirtschaftsrecht zu kennen, die schon im März 2020 in Kraft gesetzt wurden.
 
Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vom 27. März 2020, rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten, bringt eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30. September 2020, allerdings mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31. März 2021, beschneidet nachhaltig Anfechtungsrechte und die Haftung von Geschäftsleitern und schränkt übergangsweise die Rechte von Gläubigern im Hinblick auf deren Insolvenzanträge ein.
 
Im gleichen Gesetzespaket wurden Änderungen im Gesellschaftsrecht verabschiedet, die ab sofort Online-Gesellschafterversammlungen erleichtern.
 
Wichtig ist es jetzt vor allem, eine Strategie für die Krise und die Zeit danach zu entwickeln und sich nicht auf das Ausfüllen einzelner Förderanträge zu beschränken. Auch wenn Insolvenzanträge nicht gestellt werden müssen, ist es mit enormen Gefahren verbunden, wenn ein zahlungsunfähiges Unternehmen den Antrag daraufhin nicht stellt, sondern versucht, so durchzukommen (Zombie-Unternehmen).
 
In unserem Online-Seminar erfahren Sie
  • Alles über die Hintergründe dieses Gesetzes und über seine Entstehung
  • Warum mit dem Gesetz eine Systemänderung im Insolvenzrecht verbunden ist
  • Wieso auf einmal mehrere Insolvenzantragsregeln nebeneinander gelten
  • Welche Rechte die Gläubiger verlieren
  • Was ein Insolvenzverwalter zukünftig darf und was nicht mehr geht
  • Ob es überhaupt sinnvoll ist, keinen Insolvenzantrag zu stellen
  • Was Zombie-Firmen sind und welche Gefahren von ihnen ausgehen
  • Wie bei Ausgangssperre Gesellschafterversammlungen stattfinden können
Das Seminar ist interaktiv dank modernster Web-Konferenztechnik. Es können also auch Fragen gestellt werden!
 
Unser ReferentRechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Geschäftsführer der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, seit 1998 Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V.; Direktor des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin, Präsident der German Speakers Association (GSA) e.V.

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