Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Für Arbeitgeber und deren Verbände ergeben sich wichtige Konsequenzen.

Das BRSG schafft mit dem Sozialpartnermodell eine reine Beitragszusage ohne Einstandspflicht für den Arbeitgeber, die im tarifgebundenen Bereich neben der altbewährten bAV genutzt werden kann. Daneben ändern sich für die bestehende bAV wichtige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die Zuschusspflicht der Arbeitgeber auf Entgeltumwandlungen. Auch steuerlich und sozialversicherungsrechtlich kommen Neuerungen auf Arbeitgeber zu.

Im Interview bringt Rechtsanwalt Ulrich Beeger folgende Fragen auf den Punkt:

  • Was sind die wichtigsten Punkte des Gesetzes?
  • Sind alle Arbeitgeber vom BRSG betroffen?
  • Was ändert sich konkret für Arbeitgeber?
  • Welche Chancen ergeben sich durch das BRSG?
  • Wie können Arbeitgeber die Änderungen am einfachsten umsetzen?
  • Welche Kosten kommen auf die Betriebe zu?
  • Wird das Sozialpartnermodell die bewährte bAV flächendeckend ablösen?
  • Welche Alternativen bestehen zum Sozialpartnermodell?

Ulrich Beeger, LL.M. ist Rechtsanwalt, Buchautor und Leiter der Mitgliederberatung sowie des Kompetenzzentrums BRSG beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (Partner von BDI und BDA). Sein Schwerpunkt ist das Recht der betrieblichen Altersversorgung, das mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) neue Impulse erfährt.

www.ipv.de

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