Ein Eigenverwaltungsverfahren bietet Unternehmen gute Sanierungschancen
Düsseldorf. Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) stellt Unternehmen ein effektives Verfahren zur Krisenbewältigung bereit.
Jedes Jahr beantragen in Deutschland rund 20 000 Unternehmen ein Insolvenzverfahren. Damit werden regelmäßig Werte zwischen 20 und 40 Milliarden Euro und mehr als 100 000 Arbeitsplätze vernichtet. Dabei wären tausende insolvenzgefährdete Unternehmen zu retten, wenn sich die Verantwortlichen rechtzeitig mit einer Sanierung unter Insolvenzschutz auseinandersetzen würden. Allerdings meiden viele Unternehmen ein gerichtliches Verfahren und melden erst Insolvenz an, wenn auch die letzten finanziellen Reserven erschöpft sind. Gleichzeitig verschleppen Untersuchungen zu Folge rund zwei Drittel der Geschäftsführer die Insolvenz um fast ein Jahr, verstoßen damit gegen geltendes Recht und machen sich sogar strafbar. An der Stelle könnten Insolvenzverschleppungsschäden von fast drei bis fünf Milliarden Euro jährlich vermieden werden. Hier setzt das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) an. Mit diesem Gesetz will der Gesetzgeber die Stigmatisierung der Insolvenz überwinden und Unternehmen in einer Krisensituation den Weg ebnen, sich über eine Insolvenz zu sanieren.
Rund 1300 Unternehmer haben seither ein Eigenverwaltungsverfahren im Rahmen des ESUG genutzt. Das Potenzial ist jedoch fast dreimal so hoch. Hinderungsgrund bleibt weiterhin das Stigma der Insolvenz sowie mangelnde Kenntnis über die Möglichkeiten eines Eigenverwaltungsverfahrens. Daher zögert die überwiegende Zahl der Betroffenen zu lange, sich mit der Insolvenz als Sanierungschance zu beschäftigen. Im Eigenverwaltungsverfahren erhalten Unternehmer eine realistische Chance, Arbeitsplätze zu erhalten, Know-how zu sichern und die Firma zu retten. Am Ende des Verfahrens steht ein Sanierungsplan, der die Entschuldung des Unternehmens sowie die Befriedigung gesicherter und ungesicherter Gläubiger regelt. Diesem Plan müssen die Gläubiger zustimmen.