Eigenverwaltung: Effektive Wege aus der Krise

Ein Eigenverwaltungsverfahren bietet Unternehmen gute Sanierungschancen

Düsseldorf. Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) stellt Unternehmen ein effektives Verfahren zur Krisenbewältigung bereit.

Jedes Jahr beantragen in Deutschland rund 20 000 Unternehmen ein Insolvenzverfahren. Damit werden regelmäßig Werte zwischen 20 und 40 Milliarden Euro und mehr als 100 000 Arbeitsplätze vernichtet. Dabei wären tausende insolvenzgefährdete Unternehmen zu retten, wenn sich die Verantwortlichen rechtzeitig mit einer Sanierung unter Insolvenzschutz auseinandersetzen würden. Allerdings meiden viele Unternehmen ein gerichtliches Verfahren und melden erst Insolvenz an, wenn auch die letzten finanziellen Reserven erschöpft sind. Gleichzeitig verschleppen Untersuchungen zu Folge rund zwei Drittel der Geschäftsführer die Insolvenz um fast ein Jahr, verstoßen damit gegen geltendes Recht und machen sich sogar strafbar. An der Stelle könnten Insolvenzverschleppungsschäden von fast drei bis fünf Milliarden Euro jährlich vermieden werden. Hier setzt das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) an. Mit diesem Gesetz will der Gesetzgeber die Stigmatisierung der Insolvenz überwinden und Unternehmen in einer Krisensituation den Weg ebnen, sich über eine Insolvenz zu sanieren.

Rund 1300 Unternehmer haben seither ein Eigenverwaltungsverfahren im Rahmen des ESUG genutzt. Das Potenzial ist jedoch fast dreimal so hoch. Hinderungsgrund bleibt weiterhin das Stigma der Insolvenz sowie mangelnde Kenntnis über die Möglichkeiten eines Eigenverwaltungsverfahrens. Daher zögert die überwiegende Zahl der Betroffenen zu lange, sich mit der Insolvenz als Sanierungschance zu beschäftigen. Im Eigenverwaltungsverfahren erhalten Unternehmer eine realistische Chance, Arbeitsplätze zu erhalten, Know-how zu sichern und die Firma zu retten. Am Ende des Verfahrens steht ein Sanierungsplan, der die Entschuldung des Unternehmens sowie die Befriedigung gesicherter und ungesicherter Gläubiger regelt. Diesem Plan müssen die Gläubiger zustimmen.

Das ESUG eröffnet betroffenen Unternehmern eine Vielzahl von Möglichkeiten, Liquidität zu generieren, die sie für die Sanierung benötigen. Löhne und Gehälter werden bis zu drei Monaten als Insolvenzgeld aus einem Topf gezahlt, der allein aus Arbeitgeberbeiträgen gefüllt wird. Während des zumeist dreimonatigen vorläufigen Verfahrens zahlen betroffene Unternehmen im Ergebnis weder die Umsatzsteuerzahllast noch Lohnsteuer oder sonstige Steuern. Weiterhin können sie sich von zu teuren Liefer- und Mietverträgen und verlustreichen Kundenaufträgen befreien. Wie im Regelinsolvenzverfahren müssen und dürfen Rechnungen, die bis zur Antragstellung noch offen sind, nicht mehr gezahlt werden. Die ungesicherten Gläubiger erhalten einen geringen Teil ihrer Forderungen erstattet. Der Rest der Forderungen gilt als erlassen. Diese gesetzlich geregelten Anreize sollen Unternehmen bewegen, möglichst frühzeitig eine Insolvenz als Sanierungsoption ins Auge zu fassen. Das dient dem Erhalt von Arbeitsplätzen sowie von Kunden- und Lieferantenbeziehungen der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.Insgesamt nutzten im vergangenen Jahr etwa 250 insolvenzgefährdete Unternehmen diese Option zur Sanierung. Das ist gar nicht so wenig, denn von den knapp 20 000 Unternehmensinsolvenzen eignen sich allenfalls 500 bis 600 für ein solches Verfahren. Von den einhundert größten von einer Insolvenz betroffenen Unternehmen nutzen fast 70 Prozent das Eigenverwaltungsverfahren als Sanierungsinstrument. Unternehmen in einer Krisensituation, die noch ausreichend Liquidität besitzen, um die Verfahrenskosten zu finanzieren und ein belastbares operatives Sanierungskonzept umsetzen, können in der Eigenverwaltung im Einklang mit den Gläubigern ihr Unternehmen wieder wettbewerbs- und marktfähig aufstellen.

Robert Buchalik ist Rechtsanwalt seit 1983 und Geschäftsführer der Wirtschaftskanzlei und des Beratungsunternehmens Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf, sowie Vorsitzender des Bundesverbandes ESUG und Sanierung. Buchalik Brömmekamp hat seit Inkrafttreten des ESUG in 2012 rund 140 Unternehmen durch eine Eigenverwaltung begleitet (www.buchalik-broemmekamp.de).

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