Der flexible Umgang mit der Zeit wird in unserer heutigen Arbeitswelt immer wichtiger. Besonders in Produktionsunternehmen oder in der der IT-Branche fallen immer wieder Zeiten an, in denen Mehrarbeit anfällt und diese in Zeiten der Vollbeschäftigung nur schwer durch Überstunden abgegolten werden können. Häufig passt dies auch nicht in die private Zeitplanung der Arbeitnehmer, die Ihre Freizeit mit der Familie während der Schulferien bzw. des Urlaubes mit dem Partner verbringen möchten. Die Abgeltung von Überstunden oder Resturlaub in Lohn lehnen Arbeitnehmer zunehmend ab, da Sie natürlich die steuerliche Belastung vermeiden wollen. Somit entstehen notwendige Überstunden, die für beide Seiten belastend sind und eben nicht die Perspektive auf flexiblere Arbeitszeiten versprechen.
Genau hier setzen Zeitwertkontenmodelle an. Vielleicht erkläre ich zunächst die Funktionsweise dieser Modelle. Der Arbeitgeber richtet pro teilnehmenden Arbeitnehmer ein Konto ein, auf dem diese Zeit und/oder Bruttolohn für die Zukunft ansparen können. Dieses angesparte Guthaben, auch Wertguthaben genannt, kann je nach Lebenssituation oder – phase für eine Freistellung genutzt werden. Während diesem Zeitraum beziehen die Beschäftigten weiterhin Lohn und sind daher auch weiterhin versichert. Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, das die Beschäftigten während der Freistellungsphase weiterhin ihren gesetzlichen Rentenanspruch ausbauen und natürlich auch weiter gegen Arbeitslosigkeit abgesichert sind. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung haben die Arbeitnehmer gegenüber Ihrem Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch auf Zeitwertkonten. Der Arbeitgeber entscheidet bis auf wenige tarifvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich freiwillig ob und in welcher Form er dieses Modell seiner Belegschaft anbietet. Daher ist es besonders wichtig, dass von vornherein klare Regelungen zum Zeitwertkonto bestehen und diese auch eindeutig und verständlich für jeden Beschäftigten zugänglich und nutzbar sind. Natürlich kann das Angebot auf bestimmte Gruppen innerhalb der Belegschaft abgestimmt werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass alle Beschäftigten dieser Gruppen bzgl. der möglichen Nutzung dieser Zeitwertkonten gleich behandelt werden.